Namenserklärungen
Allgemeine Informationen
Von Erwachsenen
Ehenamensbestimmung während der bestehenden Ehe, wenn bei Eheschließung noch kein Ehename bestimmt wurde
Wiederannahme früherer Namen nach Auflösung der Ehe
Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
Angleichungserklärung an deutsche Namensformen
Von Kindern
Namensbestimmung bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern
Namenserteilung des allein sorgeberechtigten Elternteils
Namensänderung nach Erklärung der gemeinsamen Sorge
Anschlusserklärung nach Ehenamensbestimmung der Eltern
Einbenennung nach Eheschließung eines Elternteils mit einem Nichtelternteil
Die Erklärenden müssen im Standesamt persönlich erscheinen und vor dem Standesbeamten unterschreiben.
Über die jeweils vorzulegenden Dokumente erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail.
Für Namenserklärungen wird eine Gebühr von 43,- € erhoben.
Ansprechpartner
StandesamtSeebadallee 30
15834 Rangsdorf
Frau Schmidt
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-23
(033708) 236-21
Frau Wegwert
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-92
(033708) 236-21
Frau Adler
Raum 1.21 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-43
(033708) 236-21