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Beschwerden über Wahl-Banner

In der Rangsdorfer Gemeindeverwaltung sind Beschwerden über einige Kommunalwahl-Banner eingegangen, die teilweise in Kreuzungsbereichen die Sicht für die Verkehrsteilnehmenden einschränken. Seit 2019 darf die Gemeinde Rangsdorf auf den Standort von Wahlkampf-Bannern keinen Einfluss mehr nehmen. Anlass für einen entsprechenden Beschluss  des Oberverwaltungsgerichts war eine Klage der Wählerinitiative „Die Rangsdorfer“, um deren Banner am Brückengeländer an der Bahnüberführung durchzusetzen. 

 

Somit kann die Gemeinde die entsprechenden Parteien lediglich darum bitten, geeignetere Standorte für die Bauzäune mit den Bannern zu finden. Bisher hatten diese Bitten nur zum Teil Erfolg. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt deshalb, bei Beschwerden direkt die Kandidierenden bzw. Parteien zu kontaktieren. Bei einer Gefährdungssituation ist das Straßenverkehrsamt Teltow-Fläming zuständig.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Di, 23. April 2024

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