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Vaterschaftsanerkennungen


Allgemeine Informationen

Die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung kann vor und nach der Geburt des Kindes bei jedem Standes- und Jugendamt in Deutschland abgegeben werden. Die Mutter und der Vater müssen hierfür persönlich in der zuvor benannten Behörde erscheinen.

 

Wenn Sie die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung im Standesamt Rangsdorf abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

 

Nachfolgend aufgeführte Dokumente sind im Original mitzubringen.

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde der erklärenden Eltern

  • bei geschiedenen oder verwitweten Müttern die Heiratsurkunde der letzten Ehe und den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten

  • die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren wurde.

 

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils können weitere Dokumente erforderlich sein. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

 

Für die Vaterschaftsanerkennung wird eine Gebühr von 33,- € erhoben.

 

Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht der Eltern werden nur in der Urkundenstelle des Jugendamtes Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde aufgenommen.

 


Ansprechpartner

Standesamt
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Frau Schmidt
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon (033708) 236-23
Telefax (033708) 236-21

Frau Wegwert
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon (033708) 236-92
Telefax (033708) 236-21

Frau Adler
Raum 1.21 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon (033708) 236-43
Telefax (033708) 236-21