Vaterschaftsanerkennungen
Allgemeine Informationen
Die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung kann vor und nach der Geburt des Kindes bei jedem Standes- und Jugendamt in Deutschland abgegeben werden. Die Mutter und der Vater müssen hierfür persönlich in der zuvor benannten Behörde erscheinen.
Wenn Sie die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung im Standesamt Rangsdorf abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Nachfolgend aufgeführte Dokumente sind im Original mitzubringen.
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde der erklärenden Eltern
bei geschiedenen oder verwitweten Müttern die Heiratsurkunde der letzten Ehe und den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren wurde.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils können weitere Dokumente erforderlich sein. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Für die Vaterschaftsanerkennung wird eine Gebühr von 33,- € erhoben.
Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht der Eltern werden nur in der Urkundenstelle des Jugendamtes Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde aufgenommen.
Ansprechpartner
StandesamtSeebadallee 30
15834 Rangsdorf
Frau Schmidt
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-23
(033708) 236-21
Frau Wegwert
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-92
(033708) 236-21
Frau Adler
Raum 1.21 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-43
(033708) 236-21