Bürgerbeteiligung
Alle aktuellen sowie bisherigen Beteiligungsverfahren zu Bauleitplänen (seit 10/2021) finden Sie im Planungsportal Brandenburg.
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ vom 30.09.2024 bis 30.10.2024
Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes RA 15-1 “Südliche Seebadallee“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2024/033).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,2 ha südlich der Seebadallee zwischen der Grenze zum entlang des Bahndammes verlaufenden Bebauungsplan RA 23 „Nord-Süd-Verbinder“ im Osten, der Seebadallee im Norden, den hinteren Grenzen der Wohngrundstücke und der katholischen Kirche westlich der Puschkinstraße im Westen sowie nördlich der Wohnbebauung an der Walther-Rathenau-Straße und der nördlichen Grenze der Flurstücke 388, 1178 und 1315 der Flur 11 (Acker) im Süden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im Ortszentrum. Dies umfasst im Wesentlichen die planungsrechtliche Festsetzung der Flächen für Urbane Gebiete, Wohnbauflächen, die Definition der Bebaubarkeit der rückwärtigen Siedlungsbereiche und die Sicherung der Gemeinbedarfsfläche sowie der öffentlichen und privaten Grünflächen.
Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung erfolgt in der Zeit vom 30.09.2024 bis 30.10.2024 unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra15-1entwurf
sowie bei der
Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage),
Seebadallee 30,
15834 Rangsdorf.
Die Einsichtnahme bei der Gemeinde Rangsdorf ist während der Dienststunden möglich.
Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.
Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg (s.o.) oder per E‑Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf vom 30.09.2024 bis 30.10.2024
Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 die Einleitung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2024/857). Nun soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung stattfinden.
Folgende Bereiche sollen geändert werden:
ÄF 1. Sportplatz Groß Machnow
ÄF 2. Mischgebietsfläche am Nord-Süd-Verbinder
ÄF 3. Kläranlage Rangsdorf
ÄF 4. Jütenweg
ÄF 5. Erlenweg / Am Sonnenstrand
ÄF 6. Nachrichtliche Übernahme: Anpassung der Schutzgebietsgrenze – Bergstraße 3a
ÄF 7. Nachrichtliche Übernahme: Puschkinstraße Süd
ÄF 8. Landwirtschaftliche Flächen östlich der Walther-Rathenau-Straße
Die Lage der Änderungsflächen ist der Karte zu entnehmen.
Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus erfolgt in der Zeit vom 30.09.2024 bis 30.10.2024 unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/4fnp-vorentwurf
sowie bei der
Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage),
Seebadallee 30,
15834 Rangsdorf.
Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich.
Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg (s.o.) oder per E‑Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zur weiteren Information der Einwohner findet eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung des Vorentwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf am Montag, den 21.10.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf, Sitzungsraum 0.05, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf statt.
Lage der Änderungsbereiche der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit über den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf
Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 09.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2023/699).
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sowie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB erfüllt sind.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde vom 06.11.2023 bis 24.11.2023 durchgeführt.
Nun soll die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 abgesehen.
Folgende Bereiche sollen geändert werden:
Südliche Seebadallee I: Ausweisung von Flächen westlich der Puschkinstraße/ des Platzes der Deutschen Einheit als Wohnbaufläche und als Gemeinbedarfsfläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“;
Südliche Seebadallee II: Ausweisung einer Fläche südlich der Seebadallee, angrenzend an die gemischte Baufläche (M) zwischen der Grünfläche / dem Platz der Deutschen Einheit bis an das Flurstück 1315 der Flur 11 als gemischte Baufläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ und Ausweisung der Wohnbaufläche am Nord-Süd-Verbinder, die nicht im Bebauungsplanverfahren ist, als Grünfläche;
Sonderbaufläche Bücker-Werke: Ausweisung einer Sonderbaufläche südlich des Ost-West-Verbinders und westlich angrenzend an den Nord-Süd-Verbinders entsprechend der Ausweisung im Bebauungsplan RA 9-7 sowie geringfügige Verbesserung der Flächenschärfe im nördlich der Sondergebiete;
Die Lage der Änderungsflächen ist der Anlage zu entnehmen.
Ziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im Planverfahren befindliche Entwicklungen in der Gemeinde zu ermöglichen und die Darstellung des Flächennutzungsplanes zu konkretisieren.
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu gegeben oder wahlweise die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 durchzuführen.
Dies erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3-fnp) sowie die Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf.
Folgende Unterlagen werden zur Information ausgelegt:
der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes,
der Entwurf der Begründung,
Information zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).
Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus erfolgt in der Zeit vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3-fnp sowie bei der Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, Raum 2.02 (2. Etage).
Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:
Montag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.
Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Livestream
Die Sitzung der Rangsdorfer Gemeindevertretung und der Ausschüsse wird für Interessierte im Internet übertragen. Der Livestream kann unter www.rangsdorf.de/live verfolgt werden.
Bebauungsplan GM 23 „Nord-Umfahrung
Bebauungsplan GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“
Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf
2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes