Lärmschutz
Allgemeine Informationen
Es gibt keine "Lärmverordnung" für die Gemeinde Rangsdorf.
Alle Regelungen zum Schutz vor Lärm ergeben sich aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Es wird weiterhin unterschieden zwischen "privat verursachtem Lärm" und "gewerblich verursachtem Lärm".
Für die Ahndung von "privat verursachtem Lärm" ist das Ordnungamt der Gemeinde Rangsdorf zuständig. Für "gewerblich verursachten Lärm" das Landesumweltamt.
Nach Eingang einer entsprechenden Meldung eines Betroffenen wird im Ordnungsamt die Zuordnung vollzogen. Handelt es sich um "gewerblich verursachten Lärm" erfolgt die Weiterleitung an das Landesumweltamt.
Rechtsgrundlagen:
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
- 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FTG)
Für die Vollständigkeit der Liste der Rechtsgrundlagen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere wird auf die hier nicht aufgeführten Regelung zum Fluglärm verwiesen.
Ansprechpartner
Amt für Ordnung und zentrale AufgabenSeebadallee 30
15834 Rangsdorf