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Ersten Nachtragshaushalt 2022 beschlossen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat in ihrer Sitzung am 30.08.2022 die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

 

 

1. Einführung

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 2022 war gemäß § 68 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 12 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) und § 4 Nr. 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Jahr 2022 zu erstellen.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist das die geplanten Mittel für die vorgesehenen Baumaßnahmen an den tatsächlichen Stand bzw. Baufortschritt angepasst werden müssen. So zeichnet sich für die Errichtung der 1-Feld-Sporthalle an der Oberschule Rangsdorf bereits ein erheblicher Mehrbedarf ab. Des Weiteren ist der geplante Umbau am Hort an der Clara-Zetkin-Straße derzeit nicht umsetzbar und muss deshalb zeitlich verschoben werden.

 

Ein weiterer Grund liegt in der Notwendigkeit der Anpassung der Planansätze 2022 für die Personalaufwendungen in Höhe von 900.000,00 €. Die Anpassung der Ansätze erfolgt insbesondere auf Grund der nun besseren Stellenbesetzung sowie der lange aufgeschobenen und nun umgesetzten Eingruppierungen der Mitarbeiter*innen der Gemeinde Rangsdorf. Der Mehrbedarf entsteht überwiegend im Bereich der Kindertagesstätten, der Schulen und deren Horte. Gerade hier ist es der Gemeinde gelungen, für offene oder zeitweilig nicht besetzte Stellen qualifiziertes Personal zu gewinnen.

 

Ebenfalls wurden Beschlüsse der Gemeindevertretung in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 berücksichtigt. So wurden beispielsweise die notwendigen Anpassungen für den Digitalpakt I, das Leasing einer Drehleiter für die Ortswehren Rangsdorf und Groß Machnow, den Bürgerhaushalt, die Ortsteilbudgets für Klein Kienitz und Groß Machnow sowie für die Jugendarbeit eingearbeitet. Darüber hinaus wurden einige Haushaltsansätze wie z. B. für den neuen Hort Tintenklecks an den tatsächlichen Bedarf angepasst.

 

Zur Deckung der beschriebenen zusätzlichen Mittel wurde die Gewerbesteuer für die Jahre 2022 bis 2025 von derzeit 4.200.000,00 € auf 4.600.000,00 €, die allgemeinen Schlüsselzuweisungen im Jahr 2022 von 3.450.000,00 € auf 3.950.000,00 € und für die Folgejahre von 3.450.000,00 € auf 3.800.000,00 € erhöht. Für die investiven Schlüsselzuweisungen wurde eine Erhöhung für die Jahre 2022 bis 2025 von 255.000,00 € auf 290.000,00 € in Höhe von jeweils 35.000,00 € eingeplant. Gleichzeig wurde die Kreisumlage gemäß dem Kreisumlagenbescheid vom 28.06.2022 für das Haushaltsjahr 2022 sowie dem mittelfristigen Planungszeitraum von 6.202.000,00 € auf 6.300.000,00 € angepasst.

 

2. Auswirkungen auf den Gesamtergebnishaushalt

 

Die Änderungen der Planansätze in der 1. Nachtragshaushaltsplanung 2022 beeinflussen den Gesamtüberschuss im Gesamtergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2022 um -568.050,00 €. Das heißt, der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen übersteigt die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge um 568.050,00 €. Die Veränderungen in Höhe von -568.050,00 € mindern somit den Gesamtüberschuss von 53.350,00 € und ergeben einen Gesamtfehlbetrag von -514.700,00 €.

 

Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2022 ist aus dem Jahr selbst nicht möglich, die Aufwendungen des Haushaltsjahres können nicht aus den Erträgen erwirtschaftet werden. Die Gemeinde Rangsdorf hat in den Vorjahren jedoch ausreichende Überschüsse im ordentlichen Ergebnis erwirtschaftet, sodass der Haushaltsausgleich in zweiter Stufe, d. h. durch die Inanspruchnahme von Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der abgeschlossenen Vorjahre möglich ist.

 

Der Gesamtergebnishaushalt weist für den mittelfristigen Planungszeitraum 2023 bis 2025 einen Gesamtüberschuss aus und ist somit ausgeglichen.

 

 

3. Auswirkungen auf den Gesamtfinanzhaushalt

 

Durch die 1. Nachtragshaushaltsplanung 2022 ergeben sich im Gesamtfinanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2022 Veränderungen in Höhe von 799.450,00 €. Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln vermindert sich im Haushaltsjahr 2022 von -2.854.100,00 € auf -2.054.650,00 €. Der Gesamtfinanzhaushalt weist zum Ende des Haushaltsjahres 2022 einen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 815.550,00 € aus. Auch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wird ein positiver Bestand an Zahlungsmitteln ausgewiesen. Allerdings ist der Zahlungsmittelbestand zum Ende des Jahres 2023 nur 6.150 €. Grund sind hier vor allem die 2022 angefangenen Investitionen.

 

 

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Fr, 02. September 2022

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