Bannerbild | zur Startseite650 Jahre RangsdorfKiessee © Gemeinde Rangsdorf - AL22 | zur StartseiteBahnhofsumfeld @ Gemeinde Rangsdorf - AL22 | zur StartseiteBahnhof Rangsdorf | zur StartseiteWiese mit Heuballen | zur Startseite
 

Gemeindevertretung beschließt aktualisierte Straßenreinigungssatzung

Zum Jahreswechsel gelten neue Regeln für die Straßenreinigung in der Gemeinde Rangsdorf. Die Gemeindevertretung hatte im Sommer dieses Jahres eine neue Straßenreinigungssatzung verabschiedet. Diese wurde nun aktualisiert und mit Ergänzungen am 22. November von den Gemeindevertreter*innen beschlossen.

 

Die Satzung legt unterschiedliche Kategorien fest, die regeln, ob die Gemeinde oder die Anlieger*innen für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf den Fahrbahnen und auf den Geh- und Radwegen zuständig sind. Für Straßen, die unter Reinigungskategorie III fallen, wird dann keine Reinigung erfolgen. Die Abholung und Entsorgung von Straßenlaub wird für Straßen in der Kategorie IV durch die Gemeinde Rangsdorf durchgeführt. Zu bestimmten Terminen müssen dann die Anlieger*innen nur noch das Laub zur Abholung am Baum / im Straßenrandbereich zusammenkehren.

 

In der aktualisierten Fassung wurden Straßen hinzugefügt, die zuvor keine Berücksichtigung gefunden hatten. Zudem wurden  nach Vorortbesichtigungen einige Straßen anders als zuvor kategorisiert.

 

Ferner wurde ergänzt, dass die Gemeinde Rangsdorf in den Winterdienstkategorien I und II neben abstumpfenden Mitteln auch Salz streuen darf, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle, wie beispielsweise Eisregen, eintreten. Auch an gefährlichen Stellen auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz in den Kategorien I und II ausnahmsweise erlaubt. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nun werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen. Für die Straßen und Gehwege in Winterdienstkategorie IV erfolgt kein Winterdienst – weder durch die Gemeinde noch durch die Anlieger*innen.

 

Eine Besonderheit besteht in Straßen mit einem einseitig befestigten Gehweg. In diesem Fall teilen sich die Anlieger*innen die Reinigungspflicht. Die direkten Anlieger*innen reinigen in Kalenderjahren, die auf eine gerade Zahl enden, die Anlieger*innen der gegenüberliegenden Straßenseite in Kalenderjahren, die auf eine ungerade Zahl enden.

 

Die neue Straßenreinigungssatzung gilt ab dem 1. Januar 2023 und ist online unter Satzungen zu finden.

 

gez. Rocher

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Rangsdorf
Fr, 09. Dezember 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen