Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Öffentliche Bekanntmachung
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028
(Schöffenwahl)
Zum 31.12.2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Für das Amtsgericht Zossen werden für die neue Amtsperiode wieder engagierte Personen gesucht, die Ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes erklären.
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
- zu Beginn der Amtsperiode (01. Januar 2024) das 25. Lebensjahr vollendet hat oder das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- mindestens seit einem Jahr in der Gemeinde Rangsdorf, einschließlich der Ortsteile Groß Machnow und Klein Kienitz wohnhaft ist,
- zu keiner Freiheitsstrafe von zu mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die bzw. den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
Einwohner des Gemeindegebietes, die Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht Zossen haben, können sich bis 15. April 2023 bei der
Gemeinde Rangsdorf
Frau Adler
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Tel: 033708-23643
E-Mail:
zur Vorschlagsliste 2024 bis 2028 bewerben.
Ein Formular für die notwendigen Daten als Bewerber kann auch von der Internetseite der Gemeinde Rangsdorf www.rangsdorf.de oder der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffen.de heruntergeladen werden.
Rangsdorf, den 16.12.2022
gez. Rocher
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