Hundebestandsaufnahme
Die Gemeinde Rangsdorf beabsichtigt im zweiten Halbjahr 2023 eine Hundebestandsaufnahme durch die Steuersachbearbeiterinnen und Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes durchzuführen. Grundlage dafür ist § 9 Abs. 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rangsdorf.
Gemäß dieser Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer vom 16.12.2016 sind Hundehalter*innen verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt oder - wenn der Hund durch Geburt von der eigenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Rangsdorf schriftlich anzumelden.
Persönliche und schriftliche Hundeanmeldungen können in der Kämmerei der Gemeinde er-folgen. Ein Anmeldeformular wird auf telefonische Anfrage zugesandt oder kann alternativ über die Internetseite der Gemeinde Rangsdorf www.rangsdorf.de ausgedruckt werden. Dort finden Sie auch die komplette Hundesteuersatzung (Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen / Satzungen) oder im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf / 14. Jahrgang / Nr. 6 vom 23.12.2016. Telefonische Anforderungen von Formularen oder Fragen zur Hundesteuer nimmt das Steueramt unter der Telefonnummer (033708) 236 58 entgegen.
Die Hundebestandsaufnahme soll für steuerliche Gerechtigkeit gegenüber den Bürger*innen sorgen, die ihrer Meldepflicht nachkommen und die Steuer entrichten. Zudem erfordert die aktuelle Haushaltslage diese Maßnahme, denn auch in der Gemeinde Rangsdorf haben allgemeine Preissteigerungen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Der Ergebnishaushalt der Gemeinde kann auch in den Folgejahren ohne Einsparungen bzw. Mehreinnahmen nicht ausgeglichen werden.
gez. Rocher
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