Petition zum Bebauungsplanverfahren RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“
Seit einiger Zeit ist eine Petition an einige Gemeindevertreter im Umlauf, welche sich gegen den Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ richtet. Die Petition richtet sich insbesondere gegen einen möglichen Ausbau der Straße „Am Strand“ zwischen dem Seehotel und dem Sportplatz Birkenallee.
Hierzu ist eine Erläuterung des grundsätzlichen Sachverhaltes notwendig:
- Der Bebauungsplan ist grundsätzlich nicht notwendig zum Ausbau der Straße „Am Strand“, da es sich bereits um eine öffentlich gewidmete Straße handelt. Der Bebauungsplan bereitet jedoch eine Neuordnung der Erschließungs- und Parkplatzsituation vor, da die aktuelle Situation während der Badesaison und bei Veranstaltungen am See und im zentralen Dorfbereich zu Problemen führt. Der Parksuchverkehr wirkt sich negativ aus und führt bei hohem Besucheraufkommen zum Abstellen von Fahrzeugen trotz Parkverbot, mit negativen Effekten für die angrenzenden Waldflächen. Zum Schutz der Waldflächen ist eine Befestigung der Straße „Am Strand“ mit Hochborden sinnvoll. Hierzu wird jedoch auch eine Fläche im Nahbereich benötigt, die das Niederschlagswasser aufnehmen kann. Dazu sollen im angrenzenden Wald Sickermulden angelegt werden. Im Zuge der Neuordnung wird außerdem eine öffentliche Fuß- und Radwege-Verbindung zwischen dem Dorfanger und dem See hergestellt, diese benötigt ebenfalls die Sickermulden zur Aufnahme des Niederschlagswassers.
- Zur Anlage der Sickermulden musste für einen Teil der Flächen eine Befreiung vom Biotopschutz beantragt werden. Der Antrag wurde aufgrund der Zustimmung des Landesamtes für Umwelt (LfU) und des Biotopstatus („gestört(e) und mit nicht mehr sehr hoher Wertigkeit“ – gemäß LfU) mit strengen Auflagen durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) genehmigt. Die Sickermulden müssen unter anderem so flach und naturnah wie möglich sowie mit geringen Eingriffen in den Boden hergestellt werden. Außerdem gab es technische Hinweise zum Ausbaustandard und Wegebreiten, welche einen möglichst geringen Eingriff garantieren. Weiterhin muss der Ausgleich des Eingriffes im unmittelbaren Biotopumfeld realisiert werden.
Im Weiteren soll eine Klarstellung zu Aussagen der Petition erfolgen:
- Aussage: Es „soll eine breite Schneise für eine Straße zur Verbesserung der touristischen Erschließung des Strandbads geschlagen werden.“
-> Klarstellung: Beabsichtigt ist, ab dem Seehotel eine Einbahnstraßenführung Richtung Birkenallee. Die geplante Straßentrasse liegt innerhalb der vorhandenen unbefestigten Straßenfläche. Lediglich die Sickermulden nehmen neue Flächen in Anspruch, werden jedoch naturnah hergestellt. Die Straßenfläche wird verkleinert.
- Aussage: Es soll die „Rodung etlicher - teilweise geschützter – Bäume“ erfolgen.
-> Klarstellung: Die Lage der Versickerungsfläche wurde an die vorhandenen Baumstandorte angepasst. Trotzdem müssen einzelne Bäume (überwiegend invasive Robinien) gefällt werden, um die Versickerungsfläche anlegen zu können. In der Sickermulde werden sich nach stärkeren Niederschlägen temporär offene Wasserflächen bilden, die sich langfristig naturnah entwickeln können. Die Fläche ist zwar eine neue Struktur innerhalb des Plangebietes, sie entspricht aber der natürlichen Lebensraumausstattung in einem feuchten Erlen-Eschen-Wald.
- Aussage: „Lärm und Verschmutzung durch jahrelange Bautätigkeit“
-> Klarstellung: Bei der Bautätigkeit für eine Straße von dieser Länge ist lediglich von einem halben Jahr Bauzeit auszugehen. Es werden außerdem lärm- und erschütterungsarme Technik verwendet. Ein Ausbau der Straße ist jedoch auch ohne den Bebauungsplan möglich, da es sich bereits um eine öffentlich gewidmete Straße handelt.
- Aussage: „10-bis 30-fachen Anstieg des Autoverkehrs“
-> Klarstellung: Die Neuordnung der Erschließungs- und Parkplatzsituation kann vereinzelt zu Verlagerungen des Verkehrs führen. Von einem signifikanten Anstieg des Verkehrs ist jedoch nicht auszugehen.
- Aussage: „Zu Stoßzeiten würden hunderte Autos auf der geplanten Einbahnstraße durch das Biotop fahren und Fußgänger und Radfahrer auf dem schmalen 1,80m Gehweg gefährden. Die Barrierefreiheit ist mit einem solchen Gehweg nicht gegeben und verhindert, dass Bewohner und Angehörige der Seniorenresidenz sicher mit Rollstühlen spazieren gehen können.“
-> Klarstellung: Auf welcher Grundlage die Anzahl der Fahrzeuge basiert ist nicht bekannt. Die Breite des Gehweges (1,80 m) wurde durch die Untere Naturschutzbehörde beauflagt, um eine möglichst geringe Inanspruchnahme der Biotopfläche zu garantieren. Die Breite richtet sich nach den gültigen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt.
- Aussage: „Fragwürdige Umstände der ursprünglichen Widmung“
-> Klarstellung: Straßen, welche bereits vor 1990 existierten, gelten automatisch als gewidmete Straßen. Der formale Verwaltungsakt diente nur der Bekanntmachung und hatte somit eine rein deklaratorische Funktion.
Im Folgenden wird Stellung zu den Forderungen der Petition aus Sicht der Planung genommen:
- Forderung: „Erhalt des gesamten Biotopgebiets“
-> Stellungnahme: Ein Erhalt des Biotopgebietes ist mit einem Ausbau der Straße nicht vereinbar, da Versickerungsflächen benötigt werden. Diese werden gemäß der Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde so flach und naturnah wie möglich, sowie mit geringen Eingriffen in den Boden hergestellt werden. Ein Ausgleich des Eingriffes erfolgt im unmittelbaren Biotopumfeld.
- Forderung: „Schließung der Straße "Am Strand" für den Autoverkehr“
-> Stellungnahme: Eine Schließung der Straße „Am Strand“ würde zu einer Verschlechterung der Erschließungs- und Parkplatzsituation führen. Außerdem handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße, welche in einem langwierigen Verfahren entwidmet werden müsste, wobei ggf. festgestellt werden könnte, dass eine Entwidmung nicht möglich ist.
- Forderung: „Ein Verkehrskonzept im Bereich der natürlichen Badestelle, welches attraktiv für Rangsdorfer Einwohner ist und die Anlieger entlastet.“
-> Stellungnahme: Das Verkehrskonzept, das dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegt, reduziert den Parksuchverkehr und das illegale Parken. Dies führt zu einer Entlastung der Einwohner und Anlieger.
Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind bis zum 01.09.2023 öffentlich einsehbar unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/ra14-2-entwurf oder im Rathaus (Bauamt) der Gemeinde Rangsdorf.
In Vertretung
gez. Brandt
Allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters
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