Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern/Beisitzerinnen für den Wahlausschuss
An alle Ortsgruppen der Parteien,
politischen Vereinigungen und
Wählergruppen der Gemeinde Rangsdorf
nach § 16 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i.V.m. § 3 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) werden Sie hiermit aufgefordert, Vorschläge für die Berufung von Beisitzern und Beisitzerinnen für den neu zu bildenden Wahlausschuss der Gemeinde Rangsdorf zu unterbreiten.
Nach § 16 Abs. 1 S. 2 BbgKWahlG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden, der stellv. Wahlvorsteherin und aus fünf Beisitzern/Beisitzerinnen.
Die vorgeschlagenen Personen müssen die folgenden Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 BbgKWahlV erfüllen:
wahlberechtigte Person im Sinne des § 8 BbgKWahlG
Angehörigkeit einer im Wahlgebiet vertretenen Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe
Das Wahlgebiet umfasst das Gebiet der Gemeinde Rangsdorf einschließlich ihrer Ortsteile Groß Machnow und Klein Kienitz.
Insofern die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 BbgKWahlV erfüllt sind, können auch Personen vorgeschlagen werden, die diese Funktion bereits ausgeübt haben bzw. noch ausüben.
Auf die Regelungen des § 83 BbgKWahlG – Ehrenamtliche Mitwirkung – wird hiermit ausdrücklich verwiesen.
Ich bitte Sie, um schriftliche Einreichung Ihrer Vorschläge unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Anschrift, der Telefonnummer sowie der formlosen Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen bis zum 2. Januar 2024.
Nach Eingang der Vorschläge wird die Berufung der Beisitzer/innen nach § 3 Abs. 2 bis 4 BbgKWahlV erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Lamprecht
Wahlleiter der Gemeinde Rangsdorf
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