Reparaturen der Kienitzer Straße verzögern sich
Die temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Kienitzer Straße wegen Straßenschäden konnte nicht verlängert werden, weil die verkehrsrechtliche Anordnung nur befristet während der Frostperiode galt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nur im Bereich zwischen dem Sachsenkorso und dem Zülowgraben bleibt es bei der Tempo-30-Beschränkung aufgrund des Zustands der Böschung.
Eine umfassende Reparatur der Straße ist zwar geplant, doch aus Kapazitätsgründen gelingt es der Gemeinde derzeit nicht, für die Ausführung der notwendigen Maßnahmen geeignete Firmen zu finden.
gez. Rocher
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