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Beschwerden über Wahl-Banner

In der Rangsdorfer Gemeinde sind Beschwerden über das Großflächenplakat zur Landtagswahl vor der Oberschule eingegangen. Seit 2019 darf die Gemeinde Rangsdorf auf den Standort von Wahlkampf-Bannern keinen Einfluss mehr nehmen. Der Landtag hat vor der letzten Landtagswahl 2019 das Brandenburgische Straßengesetz so geändert, dass faktisch jeder der Kandidierende stellt, überall Plakate aufstellen kann. Eine Gemeinde kann nur noch die Menge begrenzen, was Rangsdorf gemacht hat. Anlass für einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts war eine Klage der Wählerinitiative „Die Rangsdorfer“, um deren Banner am Brückengeländer an der Bahnüberführung durchzusetzen. Somit kann die Gemeinde das Wahlplakat nicht entfernen lassen.

 

Die massive Zerstörung von Wahlplakaten ist leider auch bei der Landtagswahl im gesamten Gemeindegebiet zu verzeichnen. Diese Straftaten werden von den jeweiligen Parteien zur Anzeige gebracht. Wer die Zerstörung von Wahlplakaten beobachtet oder sachdienliche Hinweise dazu geben kann, kann sich bitte direkt an die Polizei wenden. 

 

Am Ende noch ein Rat: Wenn Sie eine Partei oder Wählergruppe nicht wollen, ist es verlorene Energie, Plakate zu zerstören. Erfolgreich ist es, zur Wahl zu gehen und diese Partei oder Wählergruppe nicht zu wählen. Noch besser und effektiver ist es aber, selbst zu kandidieren oder andere Kandidierende von anderen Parteien oder Wählergruppen aktiv zu unterstützen.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Fr, 23. August 2024

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