Rückblick auf Wahl-Werbung
Die Wahl des Brandenburger Landtages ist erfolgt und die Wahlplakate werden entfernt. Auch im Vorfeld dieser Wahl gab es in der Gemeinde Rangsdorf zahlreiche Beschwerden über die Standorte von Plakaten, Bannern und Großflächenplakaten. In einem offenen Brief an Bürgermeister Klaus Rocher appellierte die „Bürgerinitiative Verkehrssicherheit“ an den „normalen Menschenverstand“. Dieser reiche aus, zu erkennen, dass „Plakate an gekennzeichneten Gefahrenstellen eine Gefährdung der freien Sicht darstellen“. Mit dem Anbringen von Plakaten, insbesondere an Straßenlaternen, die mit gelben Punkten markiert sind, steige das Gefahrenpotenzial.
Diesen Appell unterstützt die Gemeinde, kann selbst jedoch seit 2019 auf den konkreten Standort von Wahlkampf-Bannern keinen Einfluss mehr nehmen. Der Landtag hat vor der letzten Landtagswahl 2019 das Brandenburgische Straßengesetz so geändert, dass faktisch jeder der Kandidierenden überall Plakate aufstellen und aufhängen kann. Eine Gemeinde kann nur noch die Menge begrenzen, was Rangsdorf gemacht hat. Anlass für einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts war eine Klage der Wählerinitiative „Die Rangsdorfer“, um deren Banner am Brückengeländer an der Bahnüberführung durchzusetzen.
Beschwerden zur Gefährdung der Verkehrssicherheit waren deshalb nur bei der Unteren Landesbehörde beim Landkreis möglich.
Diese Regelung gilt nur im Wahlkampf. Alle anderen Plakate dürfen explizit nicht an gekennzeichneten Stellen aufgehangen werden.
gez. Rocher
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