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Bürgerbeteiligung

Alle aktuellen sowie bisherigen Beteiligungsverfahren zu Bauleitplänen (seit 10/2021) finden Sie im Planungsportal Brandenburg.

 


Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit über den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 09.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2023/699). 

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sowie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB erfüllt sind.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde vom 06.11.2023 bis 24.11.2023 durchgeführt. 

 

Nun soll die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 abgesehen.

 

Folgende Bereiche sollen geändert werden:

  1. Südliche Seebadallee I: Ausweisung von Flächen westlich der Puschkinstraße/ des Platzes der Deutschen Einheit als Wohnbaufläche und als Gemeinbedarfsfläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“;

  2. Südliche Seebadallee II: Ausweisung einer Fläche südlich der Seebadallee, angrenzend an die gemischte Baufläche (M) zwischen der Grünfläche / dem Platz der Deutschen Einheit bis an das Flurstück 1315 der Flur 11 als gemischte Baufläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ und Ausweisung der Wohnbaufläche am Nord-Süd-Verbinder, die nicht im Bebauungsplanverfahren ist, als Grünfläche;

  3. Sonderbaufläche Bücker-Werke: Ausweisung einer Sonderbaufläche südlich des Ost-West-Verbinders und westlich angrenzend an den Nord-Süd-Verbinders entsprechend der Ausweisung im Bebauungsplan RA 9-7 sowie geringfügige Verbesserung der Flächenschärfe im nördlich der Sondergebiete;

Die Lage der Änderungsflächen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Ziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im Planverfahren befindliche Entwicklungen in der Gemeinde zu ermöglichen und die Darstellung des Flächennutzungsplanes zu konkretisieren.

 

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu gegeben oder wahlweise die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 durchzuführen.

 

Dies erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3-fnp) sowie die Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf. 


Folgende Unterlagen werden zur Information ausgelegt:

  • der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, 

  • der Entwurf der Begründung,

  • Information zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus erfolgt in der Zeit vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3-fnp sowie bei der Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, Raum 2.02 (2. Etage).

 

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

                        Montag                                   8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Dienstag                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                        Mittwoch                                8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Donnerstag                             8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Freitag                                    8.00 - 12.00 Uhr.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 


Livestream

 

Die Sitzung der Rangsdorfer Gemeindevertretung und der Ausschüsse wird für Interessierte im Internet übertragen. Der Livestream kann unter www.rangsdorf.de/live verfolgt werden.

Bebauungsplan GM 23 „Nord-Umfahrung

Bebauungsplan GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“

Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf

2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes